Fischereischein
Ein Fischereischein ist im Land Brandenburg, sowie auch in Berlin, vorgeschrieben wenn das Angeln auf Raubfisch betrieben wird. Voraussetzung für eine Erteilung ist die bestandene Fischereischeinprüfung nach dem Fischereigesetz. Antrag und Ausstellung erfolgen in Ihrer zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung.
Im Lehrgang zur Anglerprüfung werden Kenntnisse zu Fischarten und deren Anatomie(Fischkunde), zu Gewässern und Uferbereiche, zu Fanggeräte und deren Gebrauch, sowie zu Tierschutz und Fischereiordnung vermittelt.
Neben dem Fischereischein ist auch immer ein Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe(Abgabemarke) und i.d.R. eine Gewässerkarte(Angelkarte) notwendig.
Das Angeln auf Friedfisch, mit der Handangel, ist in Brandenburg ohne Prüfung möglich. Angelkarten für Berlin Brandenburg Friedfisch bzw. Raubfisch, sowie Fischereiabgabemarken erhalten Sie bei uns im Angelgeschäft.
Wir freuen uns auf ihren Besuch
Ihr Team vom Fishermans Partner Geltow